Vergütung

Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kostet Geld. Vor Beginn meiner Tätigkeit werde ich Sie umfassend über die im Einzelfall entstehenden Gebühren in Kenntnis setzen, und zwar unabhängig davon, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht. Grundsätzlich berechnet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wobei sich die Höhe nach dem jeweiligen Gegenstandswert, in der Regel der Wert der Höhe der Forderung und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt.

Auf Wunsch können gerne individuelle Stundensätze vereinbart werden. Dies kann für beide Seiten vorteilhafter sein, da in diesem Fall über den tatsächlich erbrachten Zeitaufwand nachvollziehbar und minutengenau abgerechnet wird. Firmen biete ich auch gern die Möglichkeit des Abschlusses eines Beratungsvertrages in Form von monatlichen Beratungspauschalen an. Wenn Sie daran interessiert sind, sprechen Sie mich gern an.